Sebastian Kurz betont, dass er nur wegen der strafrechtlichen Vorwürfe gegen ihn, und nur deshalb, zurücktrete. Bei den Vorwürfen der Falschaussage und der Beteiligung an Untreue und Bestechlichkeit gelte ja die Unschuldsvermutung. Dass aber der Inhalt unzähliger Chatnachrichten und die darin formulierten Absichten und erkennbaren Haltungen jedem politischen Anstand widersprechen und ihn als Staatsmann disqualifizieren, versuchen er und seine Konsorten auszublenden.
„Damit erinnert Sebastian Kurz an einen Mann, der nach dem ihm nachgewiesenen Seitensprung noch den Schwangerschaftstest abwarten will. Es mag jeweils erschwerend wirken, wenn moralischem Fehlverhalten eine offenkundige Konsequenz folgt, aber ihr Ausbleiben ist kein Zeugnis von Moral.“ (Lutz Matzinger, Falter 41/21)